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Die erste Ausgabe der Leonarda Leonarda Leonarda

Wir freuen uns sehr, euch diese Erstausgabe nun präsentieren zu können.

Gedruckt haben wir das Magazin für euch 100 mal. Das reicht natürlich nicht für alle Schüler:innen, aber zum Glück gibt es hier die digitale Variante.

Im Magazin befinden sich diverse weiterführende Links bzw. QR-Codes.

Bilder zum Titelthema - Slideshow zur Seite 14

Weitere Bilder zur Vernissage - Slideshow zur Seite 31

Die Paragraphen Linkliste - Zur Seite 41

Wollt ihr alles nochmal im Schulgesetz nachlesen, so ist die ,,Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften des Landes NRW“ zu empfehlen.
Alles bezüglich den Rechten und Pflichten der Schülerzeitung und der SV findet ihr im ,,SV-Erlass“ und im ,,Erlass über die Arbeit von Schülerzeitungen“ sowie im Schulgesetz unter §45. Sämtliche Informationen zu Thema ,,Schummeln in der Klausur“ findet ihr für die SEK 1 in der ,,APO SI § 6 Abs. 7 in BASS 13-21“. Für die SEK 2, also die Oberstufe, findet ihr die Informationen in der APO-GOSt unter ,,§ 13 und § 24“. Und zu gutem Schluss, findet ihr auch alle Daten und Fakten zum Thema Hausaufgaben in der SEK I, im Erlass ,,Klassenarbeiten und Hausaufgaben in allgemeinbildenden Schulen“ zu BASS 12 – 63 NR. 3 unter dem Punkt 4 werden die Regeln bezüglich der Hausaufgaben genau definiert.